Winterdienst in Heiligenhaus – vertraglich geregelt, Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €
Für Hausverwaltungen, Gewerbe und Eigentümer in Heiligenhaus. Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
- Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €
- Inhabergeführt seit 2016 · Einsatzgebiet u. a. Heiligenhaus
- Rückruf werktags innerhalb von 120 Minuten
Winterdienst für Ihr Objekt in Heiligenhaus
In Heiligenhaus stellen wir bei der Anfrage die Übergänge zwischen Grundstück und öffentlichem Weg in den Mittelpunkt. Für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte etwa in Mitte oder Oberilp sind Hauseingänge, Gehwege und Zufahrten einzeln zu erfassen. Welche Aufgaben dazugehören, wird im Vertrag festgehalten.
Grenzen der beauftragten Flächen
Die städtische Satzung unterscheidet zwischen Gehweg und übertragener Fahrbahn-Winterwartung. Eine eindeutige Flächenbeschreibung hilft, Übergänge und Querungen bei der Beauftragung zu berücksichtigen.
Vertraglich geregelt: Winterdienst nach Leistungsumfang in Heiligenhaus
Vertragliche Übernahme
Wir übernehmen die vereinbarten Winterdienstleistungen für Ihre Flächen in Heiligenhaus vertraglich und führen sie eigenverantwortlich nach der örtlichen Satzung aus.
Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €
Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt unsere Winterdienstleistungen mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Mio. € ab.
Lückenlos dokumentiert
Wir dokumentieren jeden Einsatz per GPS und Foto. So können Sie die Durchführung der vereinbarten Leistungen nachvollziehen.
Als Eigentümer oder Verwalter bleibt Ihnen die sorgfältige Auswahl und Kontrolle Ihres Dienstleisters. Mit Protokoll und Foto machen wir Ihnen die Kontrolle leicht.
Räum- und Streupflicht in Heiligenhaus: Das gilt für Eigentümer
Wann Sie räumen müssen
Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden. Nach 20 Uhr Gefallenes muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages weg sein.
Wer zuständig ist
Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet auf die Anlieger übertragen. Die Gehwege sind in der für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten.
Welches Streumittel erlaubt ist
Bei übertragener Fahrbahn-Winterwartung sind die in der Satzung genannten Querungen zu bestreuen. Abstumpfende Mittel haben dabei Vorrang vor auftauenden Mitteln.
Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation für Ihre Flächen in Heiligenhaus. Jetzt Angebot anfragen
Stand der Angaben: September 2026 (Stadt Heiligenhaus, Straßenreinigungs- und Gebührensatzung). Maßgeblich ist die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Heiligenhaus. Zur Quelle
Alles, was Ihre Räum- und Streupflicht verlangt
Räumen & Streuen nach Satzung
Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingänge werden innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geräumt und mit geeigneten, umweltschonenden Streumitteln gesichert – so, wie es die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt vorsieht.
Bereitschaft & Wetterbeobachtung
Unser Team steht während der gesamten Saison in Bereitschaft. Mit unserer eigenen Wetterkarte für NRW beobachten wir Glätte- und Schneewarnungen laufend und planen unsere Einsätze nach Wetterlage und vereinbartem Leistungsumfang.
Einsatzprotokoll & Nachweis
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Im Schadensfall haben Sie damit den Nachweis in der Hand – die Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen übernehmen wir vertraglich – abgesichert durch unsere Betriebshaftpflicht mit bis zu 10 Mio. € Deckungssumme.
Was unsere Kunden auf Google sagen
4,8 von 5 Sternen bei 20 Google-Bewertungen · Stand: 25.09.2026 · Alle Bewertungen ansehen
Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und werden dort von Google veröffentlicht.
Ihr Winterdienst-Angebot in 24 h
Kurz ausfüllen – wir rufen werktags innerhalb von 120 Minuten zurück. Lieber direkt sprechen? 02051 915 02 06
Winterdienst passend zu Ihrem Objekt
Hausverwaltungen & WEG
Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner: Wir betreuen Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser mit festen Touren, lückenloser Dokumentation und einer Abrechnung, die sich sauber auf die Nebenkosten umlegen lässt.
Unternehmen & Gewerbe
Kundenparkplätze, Lieferzonen und Mitarbeitereingänge müssen vor Betriebsbeginn sicher sein. Wir räumen frühmorgens, halten Rettungswege frei und stimmen Einsatzzeiten auf Ihre Öffnungszeiten ab.
Privat & Wohnanlagen
Sie möchten morgens nicht selbst zur Schaufel greifen oder sind nicht immer vor Ort? Wir übernehmen Gehweg, Einfahrt und Hauszugang – zuverlässig, auch wenn Sie verreist sind.
📐 Fläche einzeichnen, m² erhalten, Angebot anfordern
Adresse eingeben, zu räumende Fläche auf dem Luftbild einzeichnen und die Größe in m² sofort ablesen – ohne Anmeldung. Die Skizze laden Sie als Bild herunter und senden sie uns einfach per E-Mail oder WhatsApp.
In 3 Schritten zum Winterdienst
Anfrage
Formular ausfüllen oder anrufen – wir rufen werktags innerhalb von 120 Minuten zurück und klären erste Fragen und einen Terminvorschlag.
Vor-Ort-Termin & Aufmaß
Wir sehen uns die Flächen an, klären Prioritäten (Eingänge, Rettungswege, Parkplätze) und erstellen ein Festpreis-Angebot.
Saisonvertrag & Einsatz
Nach Ihrer Freigabe nehmen wir Ihr Objekt in unseren Einsatzplan auf – ab dem ersten Frost sind wir für Sie da.
Was Sie zum Winterdienst wissen sollten
Wann muss in Heiligenhaus geräumt und gestreut werden?
Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden. Nach 20 Uhr Gefallenes muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages weg sein. Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Heiligenhaus. Wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist wiederholt zu räumen und zu streuen.
Welchen Zeitraum umfasst ein Saisonvertrag?
Unsere Winterdienst-Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis zum 31. März. In diesem Zeitraum sind wir in Bereitschaft und rücken bei Schnee oder Glätte automatisch aus – Sie müssen uns nicht jedes Mal beauftragen. Bei früherem Wintereinbruch oder Spätfrost sind Einsätze außerhalb der Saison nach Absprache möglich.
Welche Streumittel setzen Sie ein?
Wir arbeiten grundsätzlich mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt oder Granulat, die die Umwelt und Pflanzen schonen. Streusalz kommt nur dort zum Einsatz, wo es die örtliche Satzung ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, unter Beachtung der für die jeweilige Fläche geltenden Vorgaben.
Wie sind wir versichert – und wie wird dokumentiert?
Mit dem Saisonvertrag beauftragen Sie uns mit der Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen. Wir sind für Winterdienstleistungen haftpflichtversichert (Betriebshaftpflicht, Deckungssumme bis zu 10 Mio. €). Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Objekt und durchgeführter Maßnahme protokolliert. Diese Dokumentation stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung, sodass Sie im Streitfall nachweisen können, dass geräumt und gestreut wurde. Eine Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt beim Eigentümer.
Wie lange laufen die Verträge, und wie kann ich kündigen?
Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird. Die genauen Konditionen und Fristen finden Sie in Ihrem Angebot und im Vertrag.
In welchen Städten sind Sie im Winterdienst tätig?
Wir sind seit 2016 in Velbert, Wülfrath, Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Haan, Erkrath, Wuppertal und Solingen im Einsatz. Objekte außerhalb dieses Bereichs prüfen wir gern auf Anfrage.
Reicht in Heiligenhaus die Angabe „vor dem Haus“?
Für ein eindeutiges Angebot benötigen wir genauere Angaben: Gehweg, Zufahrt, Eingänge und gegebenenfalls weitere übertragene Flächen. Eine Skizze macht die Grenzen des Auftrags nachvollziehbar.
Welche Nachweise erhalte ich für mein Objekt in Heiligenhaus?
Jeder Einsatz wird per GPS und Foto dokumentiert. Im Vertrag legen wir die vereinbarten Winterdienstleistungen für Ihr Objekt fest.
Ausgerüstet für Ihren Winter in Heiligenhaus
ca. 300.000 m²
betreute Winterdienstfläche
4 Räumfahrzeuge
für die maschinelle Schneeräumung
3 Traktoren
ergänzt durch mehrere Einachser
mindestens 80 t
Streusalz auf Lager
Eigene Teams
Keine Subunternehmer
bis zu 10 Mio. €
Betriebshaftpflicht
Zwei Modelle – Sie entscheiden
Einsatzpauschale
Sie zahlen pro Einsatz. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende.
Feste Monatspauschale
Ein gleichbleibender Betrag über die Saison, mit einer vertraglich festgelegten Anzahl enthaltener Einsätze. Die Konditionen für zusätzliche Einsätze stehen im Angebot.
Bereitschaftspauschale
In beiden Modellen berechnen wir eine kleine monatliche Bereitschaftspauschale. Sie deckt, dass Maschinen, Material und Mitarbeiter den ganzen Winter für Sie bereitstehen, auch wenn kein Schnee fällt.
Der Preis hängt von Fläche, Flächenart, Räumhäufigkeit und Streumittel ab. Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird.
