📞 Jetzt anrufen: 02051 915 02 06 – schnelle Hilfe bei unseren Leistungen
❄ Saison 2026/27 – Verträge jetzt sichern

Winterdienst in Herne mit Haftungsübernahme – Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €

Für Hausverwaltungen, Gewerbe und Eigentümer in Herne. Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation – Sie geben die Räum- und Streupflicht ab.

  • Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €
  • Seit 2016 in Herne im Einsatz
  • Rückruf innerhalb von 120 Minuten
Winter-Rundumschutz

Haftung inklusive: Sie geben die Räum- und Streupflicht in Herne ab

🛡

Vertragliche Übernahme

Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen in Herne vertraglich und führen sie eigenverantwortlich aus.

💶

Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt den Winterdienst einschließlich der übernommenen Verkehrssicherungspflicht ab, mit einer Deckungssumme von 10 Mio. €.

📍

Lückenlos dokumentiert

Unsere Fahrzeuge erfassen jeden Einsatz per GPS. Zusätzlich fotografieren wir jedes Objekt mit Zeit- und GPS-Stempel. Im Schadensfall haben Sie den Nachweis.

Als Eigentümer oder Verwalter bleibt Ihnen die sorgfältige Auswahl und Kontrolle Ihres Dienstleisters. Mit Protokoll und Foto machen wir Ihnen die Kontrolle leicht.

Ihre Pflichten in Herne

Räum- und Streupflicht in Herne: Das gilt für Eigentümer

⏰

Wann Sie räumen müssen

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr muss geräumt und gestreut sein.

📏

Wie breit geräumt werden muss

Auf Gehwegen und Seitenstreifen gilt eine Mindestbreite von 1,20 Meter, in Fußgängerzonen 2,50 Meter.

🧂

Welches Streumittel erlaubt ist

Vorgeschrieben sind abstumpfende Mittel, Streusalz nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen oder an gefährlichen Stellen.

Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation für Ihre Flächen in Herne. Jetzt Angebot anfragen

Stand der Angaben: September 2026 (Entsorgung Herne, Straßenreinigungssatzung). Maßgeblich ist die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne. Zur Quelle

Unsere Leistung

Alles, was Ihre Räum- und Streupflicht verlangt

❄

Räumen & Streuen nach Satzung

Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingänge werden innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geräumt und mit geeigneten, umweltschonenden Streumitteln gesichert – so, wie es die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt vorsieht.

🌨

Bereitschaft & Wetterbeobachtung

Unser Team steht während der gesamten Saison in Bereitschaft. Mit unserer eigenen Wetterkarte für NRW beobachten wir Glätte- und Schneewarnungen laufend und sind vor Ort, bevor es kritisch wird – auch nachts und am Wochenende.

📋

Einsatzprotokoll & Haftungsübernahme

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Im Schadensfall haben Sie damit den Nachweis in der Hand – die Verkehrssicherungspflicht wird vertraglich auf uns übertragen – abgesichert durch unsere Betriebshaftpflicht mit 10 Mio. € Deckungssumme.

Für wen wir räumen

Winterdienst passend zu Ihrem Objekt

🏢

Hausverwaltungen & WEG

Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner: Wir betreuen Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser mit festen Touren, lückenloser Dokumentation und einer Abrechnung, die sich sauber auf die Nebenkosten umlegen lässt.

🏭

Unternehmen & Gewerbe

Kundenparkplätze, Lieferzonen und Mitarbeitereingänge müssen vor Betriebsbeginn sicher sein. Wir räumen frühmorgens, halten Rettungswege frei und stimmen Einsatzzeiten auf Ihre Öffnungszeiten ab.

🏠

Privat & Wohnanlagen

Sie möchten morgens nicht selbst zur Schaufel greifen oder sind nicht immer vor Ort? Wir übernehmen Gehweg, Einfahrt und Hauszugang – zuverlässig, auch wenn Sie verreist sind.

📐 In 60 Sekunden: Fläche einzeichnen, m² erhalten, Angebot anfordern

Adresse eingeben, zu räumende Fläche auf dem Luftbild einzeichnen und die Größe in m² sofort ablesen – ohne Anmeldung. Die Skizze laden Sie als Bild herunter und senden sie uns einfach als Antwort auf unsere Bestätigungs-E-Mail oder per WhatsApp.

Fläche jetzt einzeichnen
So einfach geht es

In 3 Schritten zum Winterdienst

1

Anfrage

Formular ausfüllen oder anrufen – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit ersten Fragen und einem Terminvorschlag.

2

Vor-Ort-Termin & Aufmaß

Wir sehen uns die Flächen an, klären Prioritäten (Eingänge, Rettungswege, Parkplätze) und erstellen ein Festpreis-Angebot.

3

Saisonvertrag & Einsatz

Nach Ihrer Freigabe nehmen wir Ihr Objekt in unseren Einsatzplan auf – ab dem ersten Frost sind wir für Sie da.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden auf Google sagen

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und werden dort von Google veröffentlicht.

Häufige Fragen

Was Sie zum Winterdienst wissen sollten

Wann muss in Herne geräumt und gestreut werden?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr muss geräumt und gestreut sein. Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne. Wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist wiederholt zu räumen und zu streuen.

Welchen Zeitraum umfasst ein Saisonvertrag?

Unsere Winterdienst-Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis zum 31. März. In diesem Zeitraum sind wir in Bereitschaft und rücken bei Schnee oder Glätte automatisch aus – Sie müssen uns nicht jedes Mal beauftragen. Bei früherem Wintereinbruch oder Spätfrost sind Einsätze außerhalb der Saison nach Absprache möglich.

Welche Streumittel setzen Sie ein?

Wir arbeiten grundsätzlich mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt oder Granulat, die die Umwelt und Pflanzen schonen. Streusalz kommt nur dort zum Einsatz, wo es die örtliche Satzung ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, oder wenn Sie es für Ihr Privatgelände ausdrücklich wünschen.

Wer haftet bei einem Glätteunfall – und wie wird dokumentiert?

Mit dem Saisonvertrag übertragen Sie die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht auf uns. Wir sind für Winterdienstleistungen haftpflichtversichert (Betriebshaftpflicht, Deckungssumme 10 Mio. €). Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Objekt und durchgeführter Maßnahme protokolliert. Diese Dokumentation stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung, sodass Sie im Streitfall nachweisen können, dass geräumt und gestreut wurde. Eine Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt beim Eigentümer.

Wie lange laufen die Verträge, und wie kann ich kündigen?

Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird. Die genauen Konditionen und Fristen finden Sie in Ihrem Angebot und im Vertrag.

In welchen Städten sind Sie im Winterdienst tätig?

Wir sind seit 2016 in Velbert, Wülfrath, Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Haan, Erkrath, Wuppertal und Solingen im Einsatz. Objekte außerhalb dieses Bereichs prüfen wir gern auf Anfrage.

Zahlen, die zählen

Ausgerüstet für Ihren Winter in Herne

ca. 300.000 m²

betreute Winterdienstfläche

4 Räumfahrzeuge

Schneeschild 2,2–2,3 m, je mindestens 700 kg Streugut

3 Traktoren

mit Schneeschild und Streuer

80 Tonnen

Streugut ständig auf Lager

24/7

Bereitschaft in der Wintersaison

10 Mio. €

Betriebshaftpflicht

Abrechnung

Zwei Modelle – Sie entscheiden

🧾

Einsatzpauschale

Sie zahlen pro Einsatz. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende.

📆

Feste Monatspauschale

Ein gleichbleibender Betrag über die Saison, alle Einsätze sind gedeckelt. So planen Sie mit festen Kosten.

🚜

Bereitschaftspauschale

In beiden Modellen berechnen wir eine kleine monatliche Bereitschaftspauschale. Sie deckt, dass Maschinen, Material und Mitarbeiter den ganzen Winter für Sie bereitstehen, auch wenn kein Schnee fällt.

Wir übernehmen Objekte von 5 bis 5.000 m². Der Preis hängt von Fläche, Flächenart, Räumhäufigkeit und Streumittel ab. Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird.

Fläche online einzeichnen Angebot anfragen

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Winterdienst-Angebot in 24 h

Kurz ausfüllen – wir melden uns innerhalb eines Werktags telefonisch oder per E-Mail. Lieber direkt sprechen? 02051 915 02 06

Für schnelle Rückmeldung bitte Telefonnummer angeben.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.