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❄ Saison 2026/27 – Verträge jetzt sichern

Winterdienst in Mettmann – vertraglich geregelt, Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €

Für Hausverwaltungen, Gewerbe und Eigentümer in Mettmann. Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

  • Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €
  • Inhabergeführt seit 2016 · Einsatzgebiet u. a. Mettmann
  • Rückruf werktags innerhalb von 120 Minuten

Winterdienst für Ihr Objekt in Mettmann

Für Winterdienst in Mettmann ist die örtliche Zeitregelung besonders zu beachten: Die Stadt nennt für tagsüber auftretenden Schnee und Glätte den Zeitraum von 7 bis 18 Uhr. Bei Wohnanlagen und Gewerbeobjekten in Mettmann oder Metzkausen erfassen wir zusätzlich Eingänge, Parkflächen und Haltestellenzugänge am Grundstück. Diese Angaben bilden die Grundlage für Ihr Angebot.

Örtliche Zeiten berücksichtigen

Mettmann nennt 18 Uhr als Ende des Tageszeitraums; spätere Witterungsereignisse sind bis zum folgenden Morgen zu berücksichtigen. Betriebliche Zugangszeiten besprechen wir ergänzend beim Aufmaß.

Vertrag, Versicherung, Dokumentation

Vertraglich geregelt: Winterdienst nach Leistungsumfang in Mettmann

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Vertragliche Übernahme

Wir übernehmen die vereinbarten Winterdienstleistungen für Ihre Flächen in Mettmann vertraglich und führen sie eigenverantwortlich nach der örtlichen Satzung aus.

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Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt unsere Winterdienstleistungen mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Mio. € ab.

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Lückenlos dokumentiert

Wir dokumentieren jeden Einsatz per GPS und Foto. So können Sie die Durchführung der vereinbarten Leistungen nachvollziehen.

Als Eigentümer oder Verwalter bleibt Ihnen die sorgfältige Auswahl und Kontrolle Ihres Dienstleisters. Mit Protokoll und Foto machen wir Ihnen die Kontrolle leicht.

Ihre Pflichten in Mettmann

Räum- und Streupflicht in Mettmann: Das gilt für Eigentümer

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Wann Sie räumen müssen

Achtung, abweichende Zeit: Zwischen 7 und 18 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden. Nach 18 Uhr Gefallenes muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages weg sein.

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Wie der Weg aussehen muss

Die Gehwege sind in der für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. An Haltestellen muss ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich sein.

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Welches Streumittel erlaubt ist

Es sind abstumpfende Streumittel zu verwenden. In bestimmten Ausnahmefällen ist sparsam auch Streusalz erlaubt.

Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation für Ihre Flächen in Mettmann. Jetzt Angebot anfragen

Stand der Angaben: September 2026 (Stadt Mettmann, Straßenreinigungssatzung). Maßgeblich ist die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Mettmann. Zur Quelle

Unsere Leistung

Alles, was Ihre Räum- und Streupflicht verlangt

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Räumen & Streuen nach Satzung

Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingänge werden innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geräumt und mit geeigneten, umweltschonenden Streumitteln gesichert – so, wie es die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt vorsieht.

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Bereitschaft & Wetterbeobachtung

Unser Team steht während der gesamten Saison in Bereitschaft. Mit unserer eigenen Wetterkarte für NRW beobachten wir Glätte- und Schneewarnungen laufend und planen unsere Einsätze nach Wetterlage und vereinbartem Leistungsumfang.

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Einsatzprotokoll & Nachweis

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Im Schadensfall haben Sie damit den Nachweis in der Hand – die Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen übernehmen wir vertraglich – abgesichert durch unsere Betriebshaftpflicht mit bis zu 10 Mio. € Deckungssumme.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden auf Google sagen

4,8 von 5 Sternen bei 20 Google-Bewertungen · Stand: 25.09.2026 · Alle Bewertungen ansehen

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und werden dort von Google veröffentlicht.

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Winterdienst-Angebot in 24 h

Kurz ausfüllen – wir rufen werktags innerhalb von 120 Minuten zurück. Lieber direkt sprechen? 02051 915 02 06

Schritt 1 von 2 – Ihr Objekt

Ihr Objekt
Zu räumende Flächen (Mehrfachauswahl)

Unsicher? Fläche online einzeichnen – die Skizze können Sie nachreichen.

Für wen wir räumen

Winterdienst passend zu Ihrem Objekt

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Hausverwaltungen & WEG

Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner: Wir betreuen Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser mit festen Touren, lückenloser Dokumentation und einer Abrechnung, die sich sauber auf die Nebenkosten umlegen lässt.

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Unternehmen & Gewerbe

Kundenparkplätze, Lieferzonen und Mitarbeitereingänge müssen vor Betriebsbeginn sicher sein. Wir räumen frühmorgens, halten Rettungswege frei und stimmen Einsatzzeiten auf Ihre Öffnungszeiten ab.

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Privat & Wohnanlagen

Sie möchten morgens nicht selbst zur Schaufel greifen oder sind nicht immer vor Ort? Wir übernehmen Gehweg, Einfahrt und Hauszugang – zuverlässig, auch wenn Sie verreist sind.

📐 Fläche einzeichnen, m² erhalten, Angebot anfordern

Adresse eingeben, zu räumende Fläche auf dem Luftbild einzeichnen und die Größe in m² sofort ablesen – ohne Anmeldung. Die Skizze laden Sie als Bild herunter und senden sie uns einfach per E-Mail oder WhatsApp.

Fläche jetzt einzeichnen
So einfach geht es

In 3 Schritten zum Winterdienst

1

Anfrage

Formular ausfüllen oder anrufen – wir rufen werktags innerhalb von 120 Minuten zurück und klären erste Fragen und einen Terminvorschlag.

2

Vor-Ort-Termin & Aufmaß

Wir sehen uns die Flächen an, klären Prioritäten (Eingänge, Rettungswege, Parkplätze) und erstellen ein Festpreis-Angebot.

3

Saisonvertrag & Einsatz

Nach Ihrer Freigabe nehmen wir Ihr Objekt in unseren Einsatzplan auf – ab dem ersten Frost sind wir für Sie da.

Häufige Fragen

Was Sie zum Winterdienst wissen sollten

Wann muss in Mettmann geräumt und gestreut werden?

Achtung, abweichende Zeit: Zwischen 7 und 18 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich beseitigt werden. Nach 18 Uhr Gefallenes muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages weg sein. Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Mettmann. Wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist wiederholt zu räumen und zu streuen.

Welchen Zeitraum umfasst ein Saisonvertrag?

Unsere Winterdienst-Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis zum 31. März. In diesem Zeitraum sind wir in Bereitschaft und rücken bei Schnee oder Glätte automatisch aus – Sie müssen uns nicht jedes Mal beauftragen. Bei früherem Wintereinbruch oder Spätfrost sind Einsätze außerhalb der Saison nach Absprache möglich.

Welche Streumittel setzen Sie ein?

Wir arbeiten grundsätzlich mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt oder Granulat, die die Umwelt und Pflanzen schonen. Streusalz kommt nur dort zum Einsatz, wo es die örtliche Satzung ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, unter Beachtung der für die jeweilige Fläche geltenden Vorgaben.

Wie sind wir versichert – und wie wird dokumentiert?

Mit dem Saisonvertrag beauftragen Sie uns mit der Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen. Wir sind für Winterdienstleistungen haftpflichtversichert (Betriebshaftpflicht, Deckungssumme bis zu 10 Mio. €). Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Objekt und durchgeführter Maßnahme protokolliert. Diese Dokumentation stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung, sodass Sie im Streitfall nachweisen können, dass geräumt und gestreut wurde. Eine Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt beim Eigentümer.

Wie lange laufen die Verträge, und wie kann ich kündigen?

Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird. Die genauen Konditionen und Fristen finden Sie in Ihrem Angebot und im Vertrag.

In welchen Städten sind Sie im Winterdienst tätig?

Wir sind seit 2016 in Velbert, Wülfrath, Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Haan, Erkrath, Wuppertal und Solingen im Einsatz. Objekte außerhalb dieses Bereichs prüfen wir gern auf Anfrage.

Warum steht auf der Mettmanner Seite 18 statt 20 Uhr?

Die verlinkte städtische Information nennt 7 bis 18 Uhr. Für Schnee und Glätte nach 18 Uhr gelten die dort beschriebenen Fristen am Folgetag. Maßgeblich bleibt die aktuelle Satzung.

Was gehört bei einem Gewerbeobjekt in Mettmann in die Anfrage?

Nennen Sie Kunden- und Mitarbeiterzugänge, Lieferbereiche, Parkplätze sowie benötigte Zugangszeiten. Wir legen die beauftragten Flächen und Leistungen im Angebot fest.

Weitere Einsatzgebiete rund um Mettmann

Informationen zu unseren Kernstädten und zum Winterdienst aus Velbert.

WülfrathErkrathHaanRatingen

Zur Winterdienst-Übersicht

Zahlen, die zählen

Ausgerüstet für Ihren Winter in Mettmann

ca. 300.000 m²

betreute Winterdienstfläche

4 Räumfahrzeuge

für die maschinelle Schneeräumung

3 Traktoren

ergänzt durch mehrere Einachser

mindestens 80 t

Streusalz auf Lager

Eigene Teams

Keine Subunternehmer

bis zu 10 Mio. €

Betriebshaftpflicht

Abrechnung

Zwei Modelle – Sie entscheiden

🧾

Einsatzpauschale

Sie zahlen pro Einsatz. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende.

📆

Feste Monatspauschale

Ein gleichbleibender Betrag über die Saison, mit einer vertraglich festgelegten Anzahl enthaltener Einsätze. Die Konditionen für zusätzliche Einsätze stehen im Angebot.

🚜

Bereitschaftspauschale

In beiden Modellen berechnen wir eine kleine monatliche Bereitschaftspauschale. Sie deckt, dass Maschinen, Material und Mitarbeiter den ganzen Winter für Sie bereitstehen, auch wenn kein Schnee fällt.

Der Preis hängt von Fläche, Flächenart, Räumhäufigkeit und Streumittel ab. Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird.

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