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❄ Saison 2026/27 – Verträge jetzt sichern

Winterdienst in Wülfrath – vertraglich geregelt, Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €

Für Hausverwaltungen, Gewerbe und Eigentümer in Wülfrath. Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

  • Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €
  • Inhabergeführt seit 2016 · Einsatzgebiet u. a. Wülfrath
  • Rückruf werktags innerhalb von 120 Minuten

Winterdienst für Ihr Objekt in Wülfrath

Für ein Objekt in Wülfrath sollte die Planung am Gehweg beginnen: Seine Räumbreite und die Zugänge zum Haus bestimmen den Leistungsumfang. Ob Wohnanlage in der Innenstadt oder Grundstück in Düssel – geben Sie uns die einzelnen Flächen und mögliche Hindernisse an. Wir stimmen Räumtechnik, Streumittel und Dokumentation auf das Objekt ab.

Räumbreite und Zugänge

Die Wülfrather Satzung nennt für Gehwege 1,50 Meter Räumbreite. Haltestellenzugänge und Engstellen sollten bei der Flächenerfassung gesondert berücksichtigt werden.

Vertrag, Versicherung, Dokumentation

Vertraglich geregelt: Winterdienst nach Leistungsumfang in Wülfrath

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Vertragliche Übernahme

Wir übernehmen die vereinbarten Winterdienstleistungen für Ihre Flächen in Wülfrath vertraglich und führen sie eigenverantwortlich nach der örtlichen Satzung aus.

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Betriebshaftpflicht bis 10 Mio. €

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt unsere Winterdienstleistungen mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Mio. € ab.

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Lückenlos dokumentiert

Wir dokumentieren jeden Einsatz per GPS und Foto. So können Sie die Durchführung der vereinbarten Leistungen nachvollziehen.

Als Eigentümer oder Verwalter bleibt Ihnen die sorgfältige Auswahl und Kontrolle Ihres Dienstleisters. Mit Protokoll und Foto machen wir Ihnen die Kontrolle leicht.

Ihre Pflichten in Wülfrath

Räum- und Streupflicht in Wülfrath: Das gilt für Eigentümer

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Wann Sie räumen müssen

Von 7 bis 20 Uhr entstandene Glätte und gefallener Schnee sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gilt: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am Folgetag.

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Wie breit der Weg sein muss

Die Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee freizuhalten.

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Welches Streumittel erlaubt ist

Salz und andere auftauende Mittel sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen nennt die Satzung für besondere klimatische Situationen und gefährliche Gehwegstellen.

Wir übernehmen Räumen, Streuen und Dokumentation für Ihre Flächen in Wülfrath. Jetzt Angebot anfragen

Stand der Angaben: September 2026 (Straßenreinigungssatzung der Stadt Wülfrath 2025). Maßgeblich ist die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Wülfrath. Zur Quelle

Unsere Leistung

Alles, was Ihre Räum- und Streupflicht verlangt

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Räumen & Streuen nach Satzung

Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Eingänge werden innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten geräumt und mit geeigneten, umweltschonenden Streumitteln gesichert – so, wie es die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt vorsieht.

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Bereitschaft & Wetterbeobachtung

Unser Team steht während der gesamten Saison in Bereitschaft. Mit unserer eigenen Wetterkarte für NRW beobachten wir Glätte- und Schneewarnungen laufend und planen unsere Einsätze nach Wetterlage und vereinbartem Leistungsumfang.

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Einsatzprotokoll & Nachweis

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Im Schadensfall haben Sie damit den Nachweis in der Hand – die Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen übernehmen wir vertraglich – abgesichert durch unsere Betriebshaftpflicht mit bis zu 10 Mio. € Deckungssumme.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden auf Google sagen

4,8 von 5 Sternen bei 20 Google-Bewertungen · Stand: 25.09.2026 · Alle Bewertungen ansehen

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und werden dort von Google veröffentlicht.

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Winterdienst-Angebot in 24 h

Kurz ausfüllen – wir rufen werktags innerhalb von 120 Minuten zurück. Lieber direkt sprechen? 02051 915 02 06

Schritt 1 von 2 – Ihr Objekt

Ihr Objekt
Zu räumende Flächen (Mehrfachauswahl)

Unsicher? Fläche online einzeichnen – die Skizze können Sie nachreichen.

Für wen wir räumen

Winterdienst passend zu Ihrem Objekt

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Hausverwaltungen & WEG

Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner: Wir betreuen Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser mit festen Touren, lückenloser Dokumentation und einer Abrechnung, die sich sauber auf die Nebenkosten umlegen lässt.

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Unternehmen & Gewerbe

Kundenparkplätze, Lieferzonen und Mitarbeitereingänge müssen vor Betriebsbeginn sicher sein. Wir räumen frühmorgens, halten Rettungswege frei und stimmen Einsatzzeiten auf Ihre Öffnungszeiten ab.

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Privat & Wohnanlagen

Sie möchten morgens nicht selbst zur Schaufel greifen oder sind nicht immer vor Ort? Wir übernehmen Gehweg, Einfahrt und Hauszugang – zuverlässig, auch wenn Sie verreist sind.

📐 Fläche einzeichnen, m² erhalten, Angebot anfordern

Adresse eingeben, zu räumende Fläche auf dem Luftbild einzeichnen und die Größe in m² sofort ablesen – ohne Anmeldung. Die Skizze laden Sie als Bild herunter und senden sie uns einfach per E-Mail oder WhatsApp.

Fläche jetzt einzeichnen
So einfach geht es

In 3 Schritten zum Winterdienst

1

Anfrage

Formular ausfüllen oder anrufen – wir rufen werktags innerhalb von 120 Minuten zurück und klären erste Fragen und einen Terminvorschlag.

2

Vor-Ort-Termin & Aufmaß

Wir sehen uns die Flächen an, klären Prioritäten (Eingänge, Rettungswege, Parkplätze) und erstellen ein Festpreis-Angebot.

3

Saisonvertrag & Einsatz

Nach Ihrer Freigabe nehmen wir Ihr Objekt in unseren Einsatzplan auf – ab dem ersten Frost sind wir für Sie da.

Häufige Fragen

Was Sie zum Winterdienst wissen sollten

Wann muss in Wülfrath geräumt und gestreut werden?

Von 7 bis 20 Uhr entstandene Glätte und gefallener Schnee sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gilt: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am Folgetag. Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wülfrath. Wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist wiederholt zu räumen und zu streuen.

Welchen Zeitraum umfasst ein Saisonvertrag?

Unsere Winterdienst-Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis zum 31. März. In diesem Zeitraum sind wir in Bereitschaft und rücken bei Schnee oder Glätte automatisch aus – Sie müssen uns nicht jedes Mal beauftragen. Bei früherem Wintereinbruch oder Spätfrost sind Einsätze außerhalb der Saison nach Absprache möglich.

Welche Streumittel setzen Sie ein?

Wir arbeiten grundsätzlich mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt oder Granulat, die die Umwelt und Pflanzen schonen. Streusalz kommt nur dort zum Einsatz, wo es die örtliche Satzung ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, unter Beachtung der für die jeweilige Fläche geltenden Vorgaben.

Wie sind wir versichert – und wie wird dokumentiert?

Mit dem Saisonvertrag beauftragen Sie uns mit der Durchführung der vereinbarten Räum- und Streuleistungen. Wir sind für Winterdienstleistungen haftpflichtversichert (Betriebshaftpflicht, Deckungssumme bis zu 10 Mio. €). Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Objekt und durchgeführter Maßnahme protokolliert. Diese Dokumentation stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung, sodass Sie im Streitfall nachweisen können, dass geräumt und gestreut wurde. Eine Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt beim Eigentümer.

Wie lange laufen die Verträge, und wie kann ich kündigen?

Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird. Die genauen Konditionen und Fristen finden Sie in Ihrem Angebot und im Vertrag.

In welchen Städten sind Sie im Winterdienst tätig?

Wir sind seit 2016 in Velbert, Wülfrath, Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Haan, Erkrath, Wuppertal und Solingen im Einsatz. Objekte außerhalb dieses Bereichs prüfen wir gern auf Anfrage.

Welche Räumbreite ist in Wülfrath zu berücksichtigen?

Die verlinkte Straßenreinigungssatzung nennt eine Breite von 1,50 Metern für Gehwege. Bitte kennzeichnen Sie im Aufmaß auch Engstellen sowie Zugänge zu Haltestellen.

Kann ich Gehweg und Hof in Wülfrath gemeinsam anfragen?

Ja. Beschreiben Sie Gehweg und private Hoffläche getrennt. Wir klären den jeweiligen Leistungsumfang und die geeigneten Streumittel im Angebot.

Weitere Einsatzgebiete rund um Wülfrath

Informationen zu unseren Kernstädten und zum Winterdienst aus Velbert.

VelbertMettmannWuppertalHaan

Zur Winterdienst-Übersicht

Zahlen, die zählen

Ausgerüstet für Ihren Winter in Wülfrath

ca. 300.000 m²

betreute Winterdienstfläche

4 Räumfahrzeuge

für die maschinelle Schneeräumung

3 Traktoren

ergänzt durch mehrere Einachser

mindestens 80 t

Streusalz auf Lager

Eigene Teams

Keine Subunternehmer

bis zu 10 Mio. €

Betriebshaftpflicht

Abrechnung

Zwei Modelle – Sie entscheiden

🧾

Einsatzpauschale

Sie zahlen pro Einsatz. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende.

📆

Feste Monatspauschale

Ein gleichbleibender Betrag über die Saison, mit einer vertraglich festgelegten Anzahl enthaltener Einsätze. Die Konditionen für zusätzliche Einsätze stehen im Angebot.

🚜

Bereitschaftspauschale

In beiden Modellen berechnen wir eine kleine monatliche Bereitschaftspauschale. Sie deckt, dass Maschinen, Material und Mitarbeiter den ganzen Winter für Sie bereitstehen, auch wenn kein Schnee fällt.

Der Preis hängt von Fläche, Flächenart, Räumhäufigkeit und Streumittel ab. Unsere Verträge gelten für die ganze Saison und verlängern sich, wenn nicht rechtzeitig vor der nächsten Saison gekündigt wird.

Fläche online einzeichnen Angebot anfragen